Gefahren der Einsatzstelle - Feuerwehr Mühlhausen

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Gefahren der Einsatzstelle

Ausbildung > Aus- und Weiterbildung > Gefahren
Durch die Brandschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer sind die Aufgabenbereiche der Feuerwehren festgelegt.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben, im Rahmen der Gefahrenabwehr, treffen Einsatzleiter und Einsatzkräfte auf eine Vielzahl von Gefahren.

Für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz müssen diese vorausschauend erkannt und mit geeigneten Mitteln bekämpft werden (Führungsvorgang).
Doch das Erkennen von Gefahren an der Einsatzstelle ist nicht nur die Aufgabe des Einsatzleiters sondern auch   jeder Einsatzkraft. Zum Innenangriff vorgehende Trupps müssen selbständig den Brandraum bzw. ihre unmittelbare Umgebung beobachten, um auftretende Gefahren zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen abzuwehren.
Der Grundsatz lautet: Die Gefahren erkennen - sich vor Gefahren schützen.

Einteilung der Gefahren

Gefahren werden in subjektive und objektive Gefahren eingeteilt.

Die Ursachen von subjektiven Gefahren sind durch das Fehlverhalten von Personen begründet.
Durch Panik und Unwissenheit von zivilen Personen können in Gefahrensituationen Gefahren für diese selbst, aber auch für Einsatzkräfte, entstehen.
Auch Fehlentscheidungen von Einsatzkräften und Einsatzleitern können zu subjektiven Gefahren führen.

Objektive Gefahren gehen von der Einsatzstelle selbst bzw. von den angewandten Einsatzmitteln aus.
Durch mangelnde Wartung oder falsche Anwendung von Einsatzmitteln können im Einsatz aber auch bei Übungen für die anwendende Einsatzkraft Gefahren auftreten.
Gefahren durch die Einsatzstelle selber können zusätzlich in abwägbare und nicht abwägbare Gefahren eingeteilt werden. Durch geeignete Maßnahmen können die abwägbaren Gefahren erkannt und somit abgewehrt werden.
Die nicht abwägbaren Gefahren an der Einsatzstelle sind ein Restrisiko, das nicht ausgeschlossen werden kann.
Diese führen somit zu einen, zwar geringen, aber ständigen Gefahr für Einsatzkräfte und zivile Personen führt.

Alle anderen Gefahren, ob subjektiv oder objektiv können durch bestimmte Maßnahmen erkannt und somit verhindert bzw. abgewehrt werden.

Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren
      
  • eine regelmäßige und gründliche Aus- und Weiterbildung
  •   
  • eine konsequente Einhaltung von UVV
  •   
  • eine ausschließliche Verwendung von zugelassenen Geräten
  •   
  • eine sorgfältige Prüfung und Wartung


Die Gefahren an der Einsatzstelle sind:
















Auf diesen Seiten wollen wir Ihnen zeigen, für wen die Gefahren bestehen, wie sie sich zeigen und wie sie diese bekämpfen können.

Sie brauchen nur auf die Gefahr zu klicken.    

      
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