Gefahrgutunfälle - Feuerwehr Mühlhausen

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Gefahrgutunfälle

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Gefahrenklasse
Gefahrenmerkmal
Symbol (Beispiel)
1. Explosive   Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Feste oder   flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktion   Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit   entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen   eintreten können
Gegenstände die einen oder mehrere explosive Stoffe oder   pyrotechnische Sätze enthalten
Ggenstände und Stoffe, die hergestellt worden sind, um eine   praktische Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung   hervorzurufen


2. Gase
Gase,   Gasgemische, Gemische eines oder mehrer Gase mit einem oder mehreren   anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten.

3.   Entzündbareflüssige Stoffe
Flüssige Stoffe,   die einen Dampfdruck bei 50°C von höchsten 300 kPA haben und bei   Standardbedingungen nicht vollständig gasförmig sind.
Der Flammpunkt beträgt höchstens 61°C.


4.   Entzündbare feste, selbstzersetzliche und desensibilisierte   explosive Stoffe
- leicht   brennbare feste Stoffe und Gegenstände
- selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe
- desensibilisirte explosive feste Stoffe
- mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe.


5. Entzündend   (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
Stoffe, die   obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, im Allgemeinen durch   Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder einen Brand   anderer Stoffe unterstützen können, sowie Gegenstände, die solche   Stoffe enthalten.
Organische Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide.


6. Giftige   und ansteckungsgefährliche Stoffe
Stoffe, die bei   einmaliger oder kurzdauernder Einwirkung in relativ kleiner Menge   beim Einatmen, bei der Aufnahme durch die Haut oder Einnahme zu   Gesundheitsschäden oder zum Tode eines Menschen führen können.
Ansteckungsgefährliche Stoffe, von den bekannt oder anzunhemen ist,   dass sie Krankheitserreger enthalten.


7.   Radioaktive Stoffe Stoffe
Stoffe, die   Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration   als auch die Gesamtaktivität je Sendung gewisse Grenzwerte   übersteigt.

8. Ätzende   Stoffe
Stoffe, die   durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der   Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die   beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln   verursachen oder sie zerstören können. Hierunter fallen auch Stoffe,   die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürlicher   Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

9.   Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Stoffe und   Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die   nicht unter die Begriffe der anderen Klassen fällt.

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