Wird bei Gebäuden oder Gebäudeteilen infolge Brand, Explosion, Naturkatastrophen, Unfällen etc. erkannt, daß deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, müssen diese Bereiche für alle Einsatzkräfte kenntlich gemacht und abgesperrt werden.
Sie dürfen erst nach entsprechenden Sicherungsmaßnahmen betreten werden.
Ist eine Einsturzgefahr erst durch den Trupp vor Ort erkennbar, so muß dieser sofort den Gefahrenbereich verlassen und seinem Gruppenführer Meldung machen. Der entsprechende Gebäudeteil ist sofort zu räumen, da beim Einsturz an einer Stelle die Gefahr besteht, dass das komplette Gebäudeteil einstürzt. Für einen bautechnischen Laien ist es sehr schwierig, eine Einsturzgefahr zu erkennen. Eine Einsturzgefahr kann durch Abbrand oder Materialabplatzungen an tragenden Bauteilen, Durchbiegung von Decken und Trägern, große Risse sowie verschobenen Bauteilen erkennbar sein.
Besonders kritisch sind Spannbetonbauten. Hier sind sehr oft keine Vorzeichen eines Einsturzes zu erkennen.
Anzeichen für bevorstehenden Einsturz
Ein unmittelbar bevorstehender Einsturz kündigt sich oft durch wahrnehmbare Vorzeichen an:
Ächzen und Krachen von Bauteilen
Abplatzen von Putz und Mörtel, Auftreten von Rissen
Durchbiegen von Decken und Trägern
Schlecht schließende oder klemmende Fenster und Türen
Für den Feuerwehreinsatz wichtig sind folgende Arten des Einsturzes:
Einsturz durch Brandeinwirkung
Einsturz durch Überlastung
Einsturz durch Erschütterung
Einsturz durch Beeinträchtigung der Standsicherheit
Einsturz durch Baumängel
Einsturz durch Überschwemmung / Deichbruch
Einsturz wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften