Erkrankung/ Verletzung - Feuerwehr Mühlhausen

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Erkrankung/ Verletzung

Ausbildung > Aus- und Weiterbildung > Gefahren
 
Gefahren durch Erkrankung / Verletzung sind möglich für:
 
  • Menschen
  •  
  • Tiere
 
Schützen müssen sich vor Erkrankung:

  • Mannschaft
 
 
Zum zentralen Aufgabengebiet der Feuerwehr, dem Retten von Menschen, gehört im Notfall auch die Erkennung und geeignete Erstbehandlung von leichten bis hin zu vital bedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen des Patienten.
Zur Erstbehandlung dieser Störungen möchten wir wegen des Umfangs der Ausführungen auf einschlägige Lehrbücher verweisen.

Im Folgenden werden die Maßnahmen erläutert, die zum Schutz der Rettungsmannschaft bei Infektions-, Verletzungs- und Aggressionsgefahr dienen.

Infektionsgefahr

Bei der Rettung und Behandlung von erkrankten oder verletzten Personen muss die Gefahr der Ansteckung mit einer übertragbaren Erkrankung immer in Betracht gezogen werden.
Häufig hat man kleine Risse und Wunden an den Händen, die als Eintrittspforte für Infektionserreger dienen können.

Als Übertragungsmedien kommen in der Praxis der Rettungskräfte hauptsächlich Blut und Aerosole (Tröpfcheninfektion) infrage; die Übertragung einer Infektionskrankheit ist aber je nach Erkrankung potentiell durch alle Körperflüssigkeiten möglich.

Bei unbekannter Erkrankung eines Unfallopfers muss daher der Schutz der Rettungsmannschaft neben der übrigen Schutzkleidung das Tragen von Einmalhandschuhen unbedingt umfassen.
Bei bekannter oder vermuteter Erkrankung eines Patienten kann auf dem Transport ggf. ein Mundschutz den Helfer (z.B. offene Tuberkulose bei Risikopatienten) vor Ansteckung schützen.
Falls eine Beatmung erforderlich ist, sollte diese, wenn möglich, mittels Maske erfolgen.

Die Gefahr einer potentiellen Infektion mit dem HI-Virus (Human Immunodeficieny Virus) und Hepatitis-Viren steht wegen der gravierenden Folgen bei Ausbruch dieser Erkrankungen im Vordergrund des Schutzinteresses.
Gegen den letalen Verlauf der HI-Infektion gibt es bislang keine effektive Therapie.
Gegen Hepatitis B sollte jeder im Rettungsdienst Tätige geimpft sein. Dies muss durch einen ausreichenden Anti-HBs-Titer gesichert sein.

Zum Schutz vor der parenteral übertragbaren Hepatitis C, die in 50% chronische Verläufe zeigt, dient wie beim Schutz vor HIV allein das konsequente Tragen von Einmalhandschuhen – insbesondere bei kleinen Hautverletzungen oder Ekzemen der Hände. Ein Impfstoff ist bis heute nicht gefunden worden.

Ist ein Kontakt z.B. mit potentiell infiziertem Blut zustande gekommen, muss die Wunde sofort sorgfältig ausgeblutet (z.B. Stauschlauch) und mehrfach desinfiziert werden; daraufhin sollte umgehend im Rahmen eines D13-Verfahrens (Durchgangsarztbericht für die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall) geprüft werden, ob es zu einer Infektion des Helfers kam.
Hierzu wird zunächst mit einem Bluttest ausgeschlossen, dass der Helfer bereits HIV-infiziert ist bzw. die Immunität gegen Hepatitis B und C überprüft.
Nach Ablauf von 6 Wochen bis 3 Monaten und 6 Monaten bis einem Jahr sind die Tests zu wiederholen, da unterschiedliche Serokonversions- und Inkubationszeiten der Viren zu beachten sind.
Möglichst rasch muss darüber hinaus überlegt werden, ob nach Kontakt mit evtl. HIV-infiziertem Körpersekret eine medikamentöse Prophylaxe zur Eindämmung des Infektionsrisikos für HIV anzuraten ist (Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts).

An dieser Stelle soll nicht zuletzt darauf hingewiesen werden, wie eminent wichtig die Vorbeugung durch Schutzimpfung – nicht nur gegen Hepatitis B – auch gegen Diphterie, Tetanus und Polio ist. Diese alle zehn Jahre durchzuführenden Impfungen sollten für alle im Feuerwehrdienst tätigen Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit sein.

Verletzungsgefahr

Durch umsichtiges Verhalten an der Unfallstelle kann die Eigen- oder Fremdgefährdung zusätzlicher Personen weitgehend vermieden werden.
Da bei widrigen Witterungsbedingungen der Einsatz zusätzlich erschwert ist, muss für geeignete Schutzausrüstung bei allen im Feuerwehrdienst Tätigen gesorgt sein.
Regeln zur erforderlichen Schutzausrüstung im Feuerwehrdienst sind in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie europäischen DIN-Normen festgelegt.

Verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege der Schutzausrüstung ist im Sinne der Organisationshaftung der Unternehmer (Gemeinde).
Der versicherte Angestellte hat wiederum die Schutzkleidung entsprechend zu tragen.

Da es keine universelle persönliche Schutzausrüstung gibt, die gegen alle denkbaren Gefahren beim Einsatz schützt, sollten verschiedene persönliche Schutzausrüstungen je nach Einsatzlage zur Verfügung stehen.
Im Einzelnen ist für einen sicheren Kopfschutz, eine Schutzkleidung (Verkehrssicherheit, Infektionsschutz, Witterungsschutz), Schutzhandschuhe und nicht zuletzt einen ausreichen stabilen Fußschutz zu sorgen (8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz: Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen).

Bei besonderen Schadenslagen ordnet der Einsatzleiter das Tragen einer zusätzlichen persönlichen Schutzausrüstung an.
Diese soll den Feuerwehrangehörigen vor besonderen Gefahren an der Einsatzstelle schützen

Die Schutzausrüstung muss einer Reihe sicherheitstechnischer Anforderungen genügen wie beispielsweise:
 
     
  • schützen ohne zusätzlich zu gefährden,
  •  
  • den Arbeits- bzw. Einsatzbedingungen angepasst,
  •  
  • ergonomisch und gesundheitlich geeignet sein und
  •  
  • der Person gut passen.
 

Bei der Auswahl der Schutzausrüstung sollten folgende Kriterien beachtet werden:
 
     
  • Kopfschutz:»Feuerwehrhelm« mit Nacken- und Gesichtsschutz sowie Reflexstreifen in Warnfarben
  •  
  • Schutzkleidung: Sinn der Schutzkleidung ist neben Infektions-, Witterungs- und Unfallschutz (auch bei Dunkelheit gute Erkennbarkeit) die Abwehr möglicher chemischer, thermischer und mechanischer Einwirkungen.
    Dabei sollte diese fachgerecht desinfizierbar sein und regelmäßig vom Unternehmer gereinigt werden.
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  • Zum Schutz der Füße vor Verletzung werden Sicherheitsschuhe in DIN EN 345 Kategorie 3 empfohlen. Diese festen Schuhe sind knöchelhoch, haben einen »durchtrittssicheren Unterbau«, ein anatomisch geformtes Fußbett und eine rutschfeste Sohle.
    Hier kommt zusätzlich die DIN 4843, Teil 100 (»Sicherheits-, Schutz- und      Berufsschuhe; Rutschhemmung, Mittelfußschutz, Schnittschutzeinlage und thermische Beanspruchung; sicherheitstechnische Anforderung, Prüfung«) zum Tragen.
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  • Stabile Schutzhandschuhe (DIN EN 659) zum Schutz vor Hitze und Flammen müssen für den Bedarfsfall bereitgehalten werden.
 
Eine passende Schutzausrüstung bedeutet nicht, sich gemäß der Darstellungen mittelalterlicher Ritter in ihrem Bewehr mit allen erwähnten Ausrüstungsgegenständen gleichzeitig zu bewaffnen, sondern gemäß der Maxime »so wenig Last wie möglich, so viel Schutz wie nötig« dafür zu sorgen, dass der Einsatz nicht aus dem Helfer und Retter das Opfer macht.

Aggressionsgefahr

In Einzelfällen kann der Helfer durch körperliche Bedrohung (aggressive Patienten im Schockzustand oder sogar Bedrohung durch Außenstehende) gefährdet sein.
Dieser Gefahr kann je nach den Umständen in der Einzelsituation entweder durch verbale und psychologische Beruhigung, Hinzuziehen eines Kollegen zur tatkräftigen Unterstützung, oder im Grenzfall durch Selbstverteidigung begegnet werden.
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