Schützen und geschützt werden vor chemischen Stoffen muss:
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Wir leben in einer Welt voller chemischer Stoffe, Stoffe, auf die wir größtenteils nicht mehr verzichten können oder wollen, weil sie uns das Leben in der uns gewohnten Form erst ermöglichen und bequem machen. Der Begriff »Gefahren durch chemische Stoffe« bedarf daher einer näheren Erläuterung. Ist nicht jeder Körper, jedes Gas oder jede Flüssigkeit ein chemischer Stoff? Auch ein Stein hat eine chemische Zusammensetzung und ist demnach ein »chemischer Stoff« ohne dass jedoch eine besondere Gefahr von ihm ausgeht. Dies ist eine sehr alte Erkenntnis, die der Arzt Theophrastus Bombastus von Hohenheim (1494–1541) – genannt Paracelsus – 1538 wie folgt formuliert hat: »Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Giftigkeit; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.« Es erscheint deshalb sinnvoll, im Folgenden von »gefährlichen Stoffen« zu sprechen. Der Buchstabe »C« stellt also ein »Schlaglicht« in unserer Merkhilfe für die Gefahren der Einsatzstelle dar. Was sind gefährliche Stoffe bzw. Güter? Es sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften bei Unfällen oder bei unsachgemäßer Behandlung Gefahren ausgehen können. Dies ist der Fall bei:
Sprengstoffen, Munition und Feuerwerkskörpern
Gasen
entzündlichen festen und flüssigen Stoffen
selbstentzündlichen Stoffen
Stoffen, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen und organischen Peroxiden
giftigen Stoffen
infektiösen (ansteckungsgefährlichen) Stoffen
radioaktiven Stoffen
ätzenden Stoffen
wassergefährdenden Stoffen
Nicht immer sind diese Gefahren der allgemeinen Lebenserfahrung nach zu erkennen oder beurteilen. Deshalb wurden zum Schutz vor diesen Gefahren, sowohl in nationalem als auch internationalem Rahmen, umfangreiche Rechtsvorschriften erlassen. Diese unterscheiden zwischen Produktion, Lagerung und Verbrauch, also dem ortsfesten Umgang einerseits und dem Transport andererseits. Der erste Bereich wird durch die sog. Gefahrstoff-Verordnung abgedeckt, während der Transport unter die Gefahrgut- Vorschriften fällt. Zweck der Gefahrstoff-Verordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor einer Schädigung, die bei Produktion, Lagerung, Verwendung und Vernichtung von gefährlichen Stoffen ausgehen werden kann. Um eine Gefährdung erkennen zu können, ist es notwendig, dass die Verpackungen entsprechend gekennzeichnet sind. Es müssen angegeben sein:
die Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
die Bezeichnung bestimmter Bestandteile der Zubereitung
die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
Name und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs
Mehr über den Umgang mit Gefahrgütern, den Transport und die Einsatztaktik erfahren Sie auf den Ausbildungsseiten über Gefahrgut.