Einsturz - Feuerwehr Mühlhausen

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Einsturz

Ausbildung > Aus- und Weiterbildung > Gefahren
Gefahren durch Einsturz bestehen für:

  • Menschen
  • Tiere
  • Sachwerte
       
Schützen und geschützt werden vor Einsturz muss:  
          
  • Mannschaft
  • Gerät


  
Wird bei Gebäuden oder Gebäudeteilen infolge Brand, Explosion, Naturkatastrophen, Unfällen etc. erkannt, daß deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, müssen diese Bereiche für alle Einsatzkräfte kenntlich gemacht und abgesperrt werden.
  
Sie dürfen erst nach entsprechenden Sicherungsmaßnahmen betreten werden.
  
Ist eine Einsturzgefahr erst durch den Trupp vor Ort erkennbar, so muß dieser sofort den Gefahrenbereich verlassen und seinem Gruppenführer Meldung machen.
Der entsprechende Gebäudeteil ist sofort zu räumen, da beim Einsturz an einer Stelle die Gefahr besteht, dass das   komplette Gebäudeteil einstürzt.
Für einen bautechnischen Laien ist es sehr schwierig, eine Einsturzgefahr zu erkennen. Eine Einsturzgefahr kann durch   Abbrand oder Materialabplatzungen an tragenden Bauteilen, Durchbiegung von Decken und Trägern, große Risse sowie   verschobenen Bauteilen erkennbar sein.
  
Besonders kritisch sind Spannbetonbauten.
Hier sind sehr oft keine Vorzeichen eines Einsturzes zu erkennen.
  
Anzeichen für bevorstehenden Einsturz
  
Ein unmittelbar bevorstehender Einsturz kündigt sich oft durch wahrnehmbare Vorzeichen an:   
  
  • Ächzen und Krachen von Bauteilen
  • Abplatzen von Putz und Mörtel, Auftreten von Rissen
  • Durchbiegen von Decken und Trägern
  • Schlecht schließende oder klemmende Fenster und Türen
       
    
Für den Feuerwehreinsatz wichtig sind folgende Arten des Einsturzes:
  
  • Einsturz durch Brandeinwirkung
  • Einsturz durch Überlastung
  • Einsturz durch Erschütterung
  • Einsturz durch Beeinträchtigung der Standsicherheit
  • Einsturz durch Baumängel
  • Einsturz durch Überschwemmung / Deichbruch
  • Einsturz wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften


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