Gefahrgutunfälle
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Gefahrenklasse | Gefahrenmerkmal | Symbol (Beispiel) |
1. Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff | Feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen eintreten können Gegenstände die einen oder mehrere explosive Stoffe oder pyrotechnische Sätze enthalten Ggenstände und Stoffe, die hergestellt worden sind, um eine praktische Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung hervorzurufen | ![]() |
2. Gase | Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten. | ![]() |
3. Entzündbareflüssige Stoffe | Flüssige Stoffe, die einen Dampfdruck bei 50°C von höchsten 300 kPA haben und bei Standardbedingungen nicht vollständig gasförmig sind. Der Flammpunkt beträgt höchstens 61°C. | ![]() |
4. Entzündbare feste, selbstzersetzliche und desensibilisierte explosive Stoffe | - leicht brennbare feste Stoffe und Gegenstände - selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe - desensibilisirte explosive feste Stoffe - mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe. | ![]() |
5. Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide | Stoffe, die obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder einen Brand anderer Stoffe unterstützen können, sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten. Organische Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide. | ![]() |
6. Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe | Stoffe, die bei einmaliger oder kurzdauernder Einwirkung in relativ kleiner Menge beim Einatmen, bei der Aufnahme durch die Haut oder Einnahme zu Gesundheitsschäden oder zum Tode eines Menschen führen können. Ansteckungsgefährliche Stoffe, von den bekannt oder anzunhemen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. | ![]() |
7. Radioaktive Stoffe Stoffe | Stoffe, die Radionuklide enthalten, bei denen sowohl die Aktivitätskonzentration als auch die Gesamtaktivität je Sendung gewisse Grenzwerte übersteigt. | ![]() |
8. Ätzende Stoffe | Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können. Hierunter fallen auch Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürlicher Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden. | ![]() |
9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht unter die Begriffe der anderen Klassen fällt. | ![]() |